Ihr direkter Draht zu uns: (0 46 42) 98 50 31

Liebe Mieter und Mietinteressenten,

 

auf dieser Seite haben wir einige immer wieder auftretende Fragen zusammengestellt.

 


Bewerbung um ein Mietobjekt

 

Ich möchte eines Ihrer Objekte mieten.
Welche Informationen und Unterlagen benötigen Sie?

Da wir uns ein Bild von Ihnen als potentiellen Mieter machen möchten, würde es uns helfen, wenn Sie uns das Formular „Freiwillige Mieter-Selbstauskunft“ ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben zukommen lassen. Sie können das Formular direkt am PC ausfüllen, abspeichern und ausdrucken.

 


Kündigung des Mietvertrages

 

Welche Kündigungsfristen gelten für mein Mietobjekt?

Mietverträge welche ab dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, können vom Mieter mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und bis spätestens zum Dritten eines Monats dem Vermieter vorliegen, damit dieser Monat in die Dreimonatsfrist fällt. Der Samstag gilt grundsätzlich als Werktag.

 


Mietkaution

 

Wie hoch ist die Mietkaution?

Die Mietkaution beträgt max. drei Monatskaltmieten.

 

Wie ist die Mietkaution zu zahlen?

Die Zahlung erfolgt überlicherweise durch Überweisung auf das Ihnen benannte Konto. Die Mietkaution wird von uns insolvenzgeschützt angelegt, auf Wunsch weisen wir Ihnen dieses gerne nach. Alternativ ist die Kautionsleistung auch durch Hinterlegung eines Sparbuches oder durch Bürgschaftsleistung (Sie können das Formular direkt am PC ausfüllen, abspeichern und ausdrucken) möglich.

 

Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses wenn keine von uns aufrechenbaren Forderungen an Sie bestehen. Die Rückübertragung erfolgt in diesem Falle innerhalb von zwei bis vier Wochen.

 


Versicherungen

 

Benötige ich eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung ist in jedem Fall anzuraten. Bitte lassen Sie sich hierzu von einem Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens beraten.

 

Benötige ich eine Haftpflichtversicherung?

Fügen Sie einem Dritten einen Schaden zu, kann dies je nach Umstand eine Schadenersatzpflicht gegen Sie begründen. Gegen die oftmals erheblichen finanziellen Folgen sichert Sie eine Haftpflichtversicherung ab. Bitte lassen Sie sich hierzu von einem Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens beraten.

 

 

 

Wie verhalte ich mich bei auftretenden Mängeln oder Defekten?

Grundsätzlich sollten Sie uns alle Ihnen bekannten Mängel bzw. Defekte Ihres Mietobjektes unverzüglich mitteilen, damit wir in einer angemessenen Frist für Abhilfe sorgen können.
Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass Ihnen bekannte uns jedoch nicht mitgeteilte Mängel bzw. Defekte uns dazu berechtigen Sie in Anspruch zu nehmen, sollte sich der Mangel bzw. Defekt verschlimmern oder es zu Folgeschäden kommen (BGB § 536 c).

 

Bitte beauftragen Sie Handwerker nur nach vorheriger Rücksprache mit uns!

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

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